Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Als "Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)" zählen Unternehmen, die
  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • die entweder
    • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder
    • deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.
Innerhalb der Kategorie der KMU wird
  • ein kleines Unternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt.
  • ein Kleinstunternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet.
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte kommt es bei verbundenen Unternehmen auf die Beteiligungsverhältnisse an. Hierzu gibt es einen Leitfaden.
Verweise:
Deutschsprachiger Text: Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen
Leitfaden: Europäische Kommission: Benutzerleitfaden zur Definition von KMU (pdf)