Als "Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)" zählen Unternehmen, die
- weniger als 250 Personen beschäftigen und
- die entweder
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder
- deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.
- ein kleines Unternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt.
- ein Kleinstunternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet.
Verweise:
Deutschsprachiger Text: Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen
Leitfaden: Europäische Kommission: Benutzerleitfaden zur Definition von KMU (pdf)